PSA-Pflicht für Schweizer Arbeitgeber: Bereitstellung, Kosten, Tragepflicht
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Die PSA-Pflicht des Arbeitgebers in der Schweiz wird oft unter «Helm, Brille, Handschuhe — natürlich, machen wir» abgehakt. Das ist die einfache Hälfte. Die schwierige Hälfte beginnt bei der Kostenfrage (wer bezahlt orthopädische Sicherheitsschuhe?), bei der Trageverweigerung im Betrieb und bei der jährlichen Sachkundeprüfung der Kategorie-III-PSA. Wir bringen alle drei Schichten auf den Tisch — mit Kostenmatrix, Disziplinarpfad und Wartungsplan.
Schnell-Antwort: Arbeitgeber in der Schweiz müssen nach ArGV 3 Art. 27 alle PSA, die sich aus der Risikobeurteilung ergeben, kostenlos zur Verfügung stellen, warten und ersetzen. Mitarbeitende sind nach VUV Art. 38 zum Tragen verpflichtet — Verstoss kann zu Leistungskürzung durch Suva (Art. 37 UVG) und arbeitsrechtlichen Sanktionen bis zur Kündigung führen. Kategorie-III-PSA (Atemschutz, Absturzschutz) braucht jährliche Sachkundeprüfung.
In diesem Artikel
- Rechtsgrundlage in der Schweiz
- Die drei PSA-Kategorien und ihre Folgen
- Wer bezahlt was — die Kostenmatrix
- Auswahl und Konformität — CE allein reicht nicht
- Tragepflicht durchsetzen — der Disziplinarpfad
- Wartung, Prüfung, Aussonderung
Rechtsgrundlage in der Schweiz
Vier Erlasse greifen ineinander:
- ArGV 3 Art. 27 legt die Arbeitgeberpflicht zur Bereitstellung fest: «soweit … gesundheitlich notwendig» — also basierend auf der Risikobeurteilung.
- VUV Art. 5 und 38 verankern Bereitstellung im Unfallschutz und Tragepflicht der Mitarbeitenden.
- PSAV (SR 930.115) regelt das Inverkehrbringen — Schweizer Pendant zur EU-Verordnung 2016/425, seit dem MRA-Update 2023 weitgehend deckungsgleich.
- OR Art. 328 verpflichtet den Arbeitgeber zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmenden — auch zivilrechtlich.
Wichtig ist die Reihenfolge: erst Risikobeurteilung, dann PSA-Konzept. Wer PSA standardmässig austeilt, ohne die Gefährdung zu kennen, verfehlt Substanz und Dokumentation — siehe unsere Risikobeurteilung Arbeitsplatz Schweiz 2026.
Die drei PSA-Kategorien und ihre Folgen
Die PSAV unterscheidet drei Kategorien — sie bestimmen Auswahlpflicht, Konformitätsbewertung und Prüfintervall.
| Kat | Risiko | Beispiele | CE-Konformität | Prüfung |
|---|---|---|---|---|
| I | gering, reversibel | Sonnenbrille, Gartenhandschuhe, Wetterschutz | Eigenerklärung des Herstellers | Sichtprüfung vor Einsatz |
| II | mittel, reversibel | Schutzhelm, Schutzbrille, Schnitthandschuhe, Sicherheitsschuhe S2/S3, Gehörschutz | Baumusterprüfung durch notifizierte Stelle | Sichtprüfung + ggf. sachkundige Prüfung alle 12-24 Monate |
| III | irreversibel, tödlich | Atemschutz vor Giftgasen, Chemikalienschutzanzug, Absturzschutz (Auffanggurte, Höhensicherungsgeräte), Hitzeschutz, Strahlenschutz | Baumusterprüfung plus laufende Qualitätsüberwachung | jährliche Sachkundeprüfung zwingend |
Wer Kategorie-III-PSA einsetzt — typisch in Bau, Industrie, Chemielager, Feuerwehr — muss zwingend dokumentierte Prüfintervalle führen. Die Prüfung erfolgt durch eine «sachkundige Person» nach Herstellerangaben, meist eine Suva-anerkannte Stelle oder eine intern qualifizierte Fachperson mit Hersteller-Schulung.
Wer bezahlt was — die Kostenmatrix
Die wahrscheinlich häufigste Streitfrage. Die Faustregel ist klar: alles, was aus der Risikobeurteilung folgt, zahlt der Arbeitgeber — vollständig.
| PSA-Typ | Risikobeurteilung schreibt vor? | Arbeitgeber bezahlt | Mitarbeiter kann sich beteiligen |
|---|---|---|---|
| Schutzhelm, Schutzbrille (Standard) | ja | 100 % | nein |
| Sicherheitsschuhe S1-S3 | ja | 100 % | nein, ausser bei reiner Privatnutzung möglich |
| Sicherheitsschuhe orthopädisch | ja | Standard-Schuh-Anteil; orthopädische Mehrkosten nach Kasse | ja, je nach Krankenkassen-Vereinbarung |
| Gehörschutz Stöpsel/Bügel | ja | 100 % | nein |
| Spezial-Gehörschutz mit Filterelektronik | ja, sofern medizinisch nötig | 100 % | nein |
| Korrekturschutzbrille (mit Sehkorrektur) | ja | Schutzfunktion 100 %; Korrektur über Krankenkasse | ja, Sehstärken-Anteil |
| Atemschutz Kat. III | ja | 100 % inkl. Filterwechsel | nein |
| Hochsichtbarkeitskleidung | ja | 100 % inkl. Reinigung/Ersatz | nein |
| Reguläre Berufsbekleidung ohne Schutzfunktion | nein | Vereinbarung | typisch ja |
Eine Kostenüberwälzung auf Mitarbeitende für pflichtige PSA ist nichtig (BGE-Linie zu OR Art. 327a/328). Wer im Arbeitsvertrag «PSA-Pauschale Lohnabzug CHF 50/Monat» führt, riskiert eine arbeitsrechtliche Streitsache und gleichzeitig eine Suva-Beanstandung — beide enden in 90 % der Fälle gegen den Arbeitgeber.
Auswahl und Konformität — CE allein reicht nicht
Die CE-Kennzeichnung sagt nur, dass die PSA grundsätzlich verkehrsfähig ist. Die Auswahl konkret für Ihren Arbeitsplatz erfordert mehr:
- Risikobeurteilung als Input — welche Gefährdung wird abgedeckt? Lärm 92 dB(A) braucht andere Stöpsel als 105 dB(A).
- Norm-Matching — passt die EN-Norm? EN 166 (Schutzbrillen), EN 388 (Schnitthandschuhe), EN 12477 (Schweisserhandschuhe), EN 388 oder EN 374 (Chemikalienhandschuhe) je nach Stoffwirkung.
- Ergonomie und Akzeptanz — die beste PSA nützt nichts, wenn sie nicht getragen wird. Anprobe mit den Mitarbeitenden, alternative Modelle prüfen.
- Kompatibilität — Helm + Gehörschutz + Visier müssen zusammen funktionieren.
- Hersteller-Anweisung archivieren — Pflicht zur Aufbewahrung der Konformitätserklärung und Gebrauchsanleitung.
Das Gefahrstoffverzeichnis dient als Entscheidungshilfe für Chemikalienhandschuhe — die Stoffliste mit H-/P-Sätzen gibt die nötige Durchbruchszeit vor. Siehe Gefahrstoffverzeichnis-Vorlage Schweiz, Spalte 12.
Tragepflicht durchsetzen — der Disziplinarpfad
PSA bereitzustellen ist die eine Hälfte; sie auch tragen zu lassen, die andere. VUV Art. 38 verpflichtet Mitarbeitende ausdrücklich. Wer die Pflicht ignoriert, durchläuft typischerweise diesen Pfad:
- Dokumentierte mündliche Anweisung — Vorgesetzter weist explizit auf die Tragepflicht und die Folgen hin (Personalakte-Notiz mit Datum).
- Schriftliche Verwarnung — formal nach Schweizer Arbeitsrecht. Verweist auf konkrete Pflichtverletzung, droht Sanktion an, setzt Frist.
- Abmahnung mit Kündigungsandrohung — bei Wiederholung. Hier wird die Sorgfaltspflichtverletzung als Kündigungsgrund vorbereitet.
- Ordentliche Kündigung wegen wiederholter Pflichtverletzung. Bei schwerwiegender Gefährdung kommt auch die fristlose Kündigung in Frage (BGE 130 III 213 — wichtiger Grund nach OR Art. 337).
Parallel kann der Vorgesetzte die Arbeit anhalten, bis die PSA getragen wird («Arbeitseinstellung aus Sicherheitsgründen»). Das ist eine zumutbare Massnahme und nicht als Aussperrung zu werten.
Suva-Folgen: kommt es zum Unfall ohne PSA, kann die Suva nach Art. 37 UVG die Leistungen kürzen oder verweigern (Selbstverschulden). Der Arbeitgeber ist damit nicht aus der Verantwortung — wenn nachweisbar ist, dass er die Tragepflicht nicht ernsthaft durchgesetzt hat, kommt der Regress nach Art. 82a UVG auf ihn zurück.
Wartung, Prüfung, Aussonderung
PSA hat einen Lebenszyklus, kein Ablaufdatum auf der Verpackung allein reicht.
- Sichtprüfung vor jedem Einsatz durch die Mitarbeitenden — Risse, Verschmutzung, Funktionsmängel.
- Sachkundige Prüfung für Kategorie III jährlich (Höhensicherungsgeräte, Atemschutz, Auffanggurte). Prüfberichte 10 Jahre aufbewahren.
- Helme typisch alle 4-5 Jahre tauschen (Herstellerangabe beachten), nach jedem grösseren Stoss sofort.
- Chemikalienhandschuhe nach Durchbruchszeit-Indikation aussondern, spätestens am Ende der herstellerseitigen Verwendungsdauer.
- Atemschutzfilter nach Sättigung, spätestens am angegebenen Zeitpunkt — Filterprotokoll führen.
- Sicherheitsschuhe mit deformierter Zehenkappe sofort aussondern.
Die Aussonderung wird dokumentiert; das schliesst den Kreis zur Kostenmatrix, weil Ersatzbeschaffung wieder Arbeitgeberpflicht ist.
Häufige Fragen
Muss der Arbeitgeber die PSA bezahlen?
Ja — die Bereitstellung und Finanzierung der persönlichen Schutzausrüstung ist nach ArGV 3 Art. 27 zwingend Arbeitgeberpflicht, wenn die PSA aus der Risikobeurteilung folgt. Eine Übertragung der Kosten auf Mitarbeitende ist unzulässig. Ausnahme sind Bekleidungsbestandteile ohne Schutzfunktion oder PSA-Komponenten, die auch privat genutzt werden — hier kann eine Kostenteilung vereinbart werden.
Was zählt zur persönlichen Schutzausrüstung?
PSA umfasst Schutzhelme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Atemschutzgeräte, Handschuhe, Schutzschuhe, Sicherheitsgurte und -seile, Hochsichtbarkeitskleidung, Chemikalienschutzanzüge sowie Schutz vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung. Reguläre Berufsbekleidung ohne Schutzfunktion zählt nicht dazu.
Wer haftet, wenn die PSA nicht getragen wird?
Die Tragepflicht trifft die Mitarbeitenden nach VUV Art. 38. Der Arbeitgeber haftet, wenn er die Tragepflicht nicht durchgesetzt hat — also keine Anweisungen erteilt, Verstösse geduldet oder die PSA nicht zur Verfügung gestellt hat. Bei Unfall ohne PSA kann Suva nach Art. 37 UVG Leistungen kürzen, beim Arbeitgeber zudem regressieren, wenn er die Kontrolle vernachlässigte.
Welche PSA-Kategorien gibt es?
Drei Kategorien nach PSAV / EU-Verordnung 2016/425: Kategorie I für geringe Risiken (z. B. Sonnenbrille, Gartenhandschuhe), Kategorie II für mittlere Risiken (Helm, Schutzbrille, Schnitthandschuhe), Kategorie III für tödliche und irreversible Risiken (Atemschutz vor Giftgasen, Absturzschutz, Chemikalienschutz). Kategorie III erfordert CE-Konformitätsbewertung durch eine notifizierte Stelle plus jährliche Sachkundeprüfung.
Wie oft muss PSA geprüft werden?
PSA der Kategorie III muss mindestens jährlich von einer sachkundigen Person geprüft werden — Höhensicherungsgeräte, Atemschutz, Auffangsysteme. Für Kategorie II ist eine Sichtprüfung vor jedem Einsatz Pflicht; eine sachkundige Prüfung empfiehlt sich alle 12 bis 24 Monate. Helme, Schutzbrillen und Handschuhe haben herstellerseitige Maximalnutzungsdauern, die im Verzeichnis dokumentiert werden müssen.
Wie reagiere ich, wenn ein Mitarbeitender die PSA nicht trägt?
Erstens dokumentierte mündliche Anweisung mit Hinweis auf VUV Art. 38. Zweitens schriftliche Abmahnung mit Sanktionsandrohung. Drittens — bei Wiederholung — disziplinarische Massnahmen bis zur fristlosen Kündigung wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht (BGE 130 III 213). Die Dokumentation jedes Schritts ist entscheidend, sowohl arbeitsrechtlich als auch für die Suva.
Quellen
- Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) — Art. 27 Bereitstellung
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV) — Art. 5, 38 Bereitstellung/Tragepflicht
- PSA-Verordnung (PSAV, SR 930.115) — Schweizer Inverkehrbringen
- EU-Verordnung 2016/425 — PSA-Kategorien I/II/III
- Suva — Persönliche Schutzausrüstung — Faktenblätter, Auswahlhilfen
Die PSA-Pflicht endet nicht beim Einkauf — sie ist Teil der laufenden ASA-Beizug-Prozesse, insbesondere bei Betrieben mit Kategorie-III-Ausrüstung.