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Risikobeurteilung Arbeitsplatz Schweiz 2026: KMU-Leitfaden

· 10 Min Lesezeit

Schweizer KMU-Arbeitsplatz mit Werkbank und Hinweistafel zur Arbeitssicherheit — Sinnbild Risikobeurteilung

Die Pflicht zur Risikobeurteilung am Arbeitsplatz steht in Artikel 6 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) — und sie gilt in der Schweiz ab dem ersten Mitarbeitenden. Wer das im Mai 2026 noch nicht sauber dokumentiert hat, riskiert bei der nächsten Suva-Kontrolle nicht nur eine Aufforderung, sondern bei Unfall auch eine direkte Regressforderung. Wir zeigen, was Pflicht ist, was nur empfohlen wird, und wie ein Schweizer KMU die Beurteilung konkret durchzieht.

Schnell-Antwort: Jeder Schweizer Arbeitgeber muss eine schriftliche Risikobeurteilung führen. Sie umfasst Gefährdungsermittlung, Bewertung nach Schadensausmass und Eintrittswahrscheinlichkeit, Massnahmenplan und Wirksamkeitskontrolle. Mit besonderen Gefährdungen (Chemikalien, Brand, Absturz, Lärm) ist zusätzlich der Beizug von ASA-Spezialisten nach EKAS-Richtlinie 6508 verpflichtend. Externer Aufwand für ein KMU: typischerweise CHF 6000 bis 18000 im ersten Jahr.

In diesem Artikel

Wer ist verpflichtet — die Rechtsgrundlage

Drei Erlasse greifen ineinander. Erstens die VUV (SR 832.30), die in den Artikeln 3 bis 10 die allgemeinen Arbeitgeberpflichten in Sachen Unfallverhütung regelt — Gefahrenermittlung, Schutzmassnahmen, Information, Instruktion. Zweitens die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3), die in den Artikeln 3 bis 9 die parallelen Pflichten für den Gesundheitsschutz festschreibt. Drittens die EKAS-Richtlinie 6508, die diese Pflichten praktisch konkretisiert und insbesondere regelt, wann externe Fachpersonen beigezogen werden müssen.

Artikel 6 VUV: «Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Personen … über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden.» Dazu muss er die Gefahren erst einmal kennen — Pflicht zur Beurteilung folgt unmittelbar aus dieser Informationspflicht.

Wichtig ist die Reihenfolge: Pflicht zur Risikobeurteilung gilt für alle Betriebe ab dem ersten Mitarbeitenden. Die EKAS-6508-Frage «brauche ich einen externen Spezialisten» kommt erst danach.

Die vier Beizugsgruppen nach EKAS 6508

Die ASA-Richtlinie 6508, zuletzt revidiert im Dezember 2006 mit Stand 1. Januar 2022, kategorisiert Betriebe in vier Gruppen nach zwei Achsen: Vorhandensein besonderer Gefährdungen × Anzahl Mitarbeitende. Daraus ergibt sich, ob der Beizug eines ASA-Spezialisten (Arbeitsarzt, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieur oder Sicherheitsfachperson) zwingend ist.

GruppeBesondere GefährdungenMitarbeitendeBeizugDokumentation
3.1ja≥ 10zwingendvollständig nach EKAS 6508
3.2ja< 10zwingendvereinfacht zulässig
3.3nein≥ 50freiwilligBranchenlösung empfohlen
3.4nein< 50freiwilligMindestens VUV Art. 3-10

Als praktischer Indikator: ein Suva-Nettoprämiensatz ab 0.5 % der Bruttolohnsumme deutet stark auf besondere Gefährdungen hin. Wer in Gruppe 3.1 oder 3.2 fällt, kann den Beizug entweder über einen einzelnen ASA-Vertrag, eine Branchenlösung oder ein anerkanntes Sicherheits-Modell (z.B. CFST-Standardmodell) abdecken.

Was zählt als besondere Gefährdung

Die EKAS-Wegleitung listet die folgenden Kategorien als «besondere Gefährdungen»:

Ein Schreinerbetrieb mit Holzstaub und Kreissäge fällt in 3.1 oder 3.2 — eine Marketingagentur mit acht Bildschirmarbeitsplätzen in 3.4.

Methodik: Bewertungsmatrix mit Beispiel

Die Suva empfiehlt zwei Werkzeuge: das Gefahren-Portfolio für die branchenweite Übersicht und die Methode Suva zur Risikobeurteilung für Einzelfälle, technische Einrichtungen und Maschinen. Beide arbeiten mit demselben Prinzip — Risiko = Schadensausmass × Eintrittswahrscheinlichkeit — und beide nutzen eine Bewertungsmatrix.

Schadensausmass ↓ / Wahrscheinlichkeit →seltengelegentlichhäufig
leichte Verletzung, reversibel123
schwere Verletzung, reversibel234
bleibende Schädigung345
Tod / Invalidität456

Die Risikomaßzahl entscheidet über Handlungsdruck:

Beispiel Kreissäge in einem Schreinerbetrieb (15 Mitarbeitende):

Tätigkeit: Längsschnitt von Massivholz. Gefährdung: Mechaniker greift während des Auslaufs ins Sägeblatt. Schadensausmass: bleibende Fingerverletzung — 3. Eintrittswahrscheinlichkeit: gelegentlich (mehrere Beinahe-Unfälle pro Jahr in der Branche dokumentiert) — Faktor 4. Risikomaßzahl 4 → signifikant. Massnahme: Schutzhaube nach EN-Norm, Schiebestock, Schulung, Dokumentation jährlich. Verantwortlich: Werkstattleiter. Wirksamkeitsprüfung: Quartalsweise Stichprobenkontrolle, Eintrag im Sicherheitsjournal.

Diese eine Zeile ist das Format, das jeder Eintrag im Risikoregister haben muss: Tätigkeit, Gefährdung, Schadensausmass, Wahrscheinlichkeit, Risiko, Massnahme, Verantwortlich, Frist, Wirksamkeitsprüfung.

Schritt für Schritt — der KMU-Ablauf

So gehen wir vor, wenn ein KMU bei null beginnt:

  1. Inventar erstellen — Räume, Arbeitsplätze, Maschinen, Stoffe, Tätigkeiten in einer Excel- oder Software-Tabelle.
  2. Gefährdungen identifizieren — pro Tätigkeit nach den sieben Kategorien aus dem vorigen Abschnitt durchgehen. Suva-Checklisten geben Branchen-Hinweise.
  3. Bewerten — jedes Gefährdungs-Tätigkeits-Paar mit der oben gezeigten Matrix einstufen.
  4. Massnahmen festlegen — Reihenfolge TOP: Technisch (Schutzhaube), Organisatorisch (Schulung, Rotation), Persönlich (PSA). Die persönliche Schutzausrüstung ist immer der letzte Schritt.
  5. Dokumentieren — schriftlich, datiert, unterzeichnet vom Geschäftsführer. Format frei, Inhalt bindend.
  6. Schulen und kommunizieren — Mitarbeitende müssen über jede Massnahme nachweislich informiert sein (Art. 6 VUV).
  7. Wirksamkeit prüfen — jährlich oder nach Ereignis. Beinahe-Unfälle systematisch aufnehmen.
  8. Anpassen — bei neuer Maschine, neuem Stoff, neuer Aufgabe, neuem Standort sofort.

Ein erstmaliger Durchgang dauert in einem 15-Personen-Betrieb erfahrungsgemäss zwei bis vier Tage konzentrierte Arbeit, plus laufende Aktualisierung.

Kostenrahmen intern vs. extern

Diese Zahlen stehen auf den Behördenseiten nicht — wir tragen sie aus realen ASA-Mandaten 2025/26 zusammen:

VarianteAufwand erstes JahrLaufender AufwandVorteil
Vollständig intern, ohne externe Hilfe40–80 Std. Geschäftsführer + 20 Std. Mitarbeitende10–20 Std. pro Jahrtiefster Bargeld-Abfluss
Branchenlösung (z.B. Sicherheitsmodell von Gewerbeverband)CHF 800 – 3000 Beitritt + interne StundenCHF 200 – 800 pro Jahrstandardisiertes Modell, Suva-anerkannt
Einzelner externer ASA-SpezialistCHF 6000 – 18000CHF 2000 – 6000 pro Jahrmassgeschneidert, Audit-fest
Vollständig externes Audit + CoachingCHF 15000 – 35000CHF 4000 – 10000 pro Jahrfür Hochrisikobetriebe

Tagessätze für zertifizierte ASA-Spezialisten lagen 2025 typischerweise zwischen CHF 1500 und 2500. Wer in Gruppe 3.1 fällt, kommt um eine der unteren drei Varianten nicht herum — die rein interne Variante reicht juristisch nur in 3.3 und 3.4.

Was sich 2025 und 2026 ändert

Drei regulatorische Bewegungen, die unsere Leser auf dem Schirm haben sollten:

Konkret heisst das: wer die Risikobeurteilung jetzt sauber aufsetzt, spart 2027 Prämie und nimmt die ChemV-Revision ohne Stress mit.

Häufige Fragen

Ab wann ist eine Risikobeurteilung in der Schweiz Pflicht?

Ab dem ersten Mitarbeitenden. Artikel 6 VUV verpflichtet jeden Arbeitgeber, Gefahren systematisch zu ermitteln und Schutzmassnahmen anzuordnen — unabhängig von Betriebsgrösse, Branche oder Rechtsform.

Was ist der Unterschied zwischen Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung?

Die Gefährdungsermittlung listet auf, welche Gefahren überhaupt existieren. Die Risikobeurteilung gewichtet jede einzelne nach Schadensausmass und Eintrittswahrscheinlichkeit und entscheidet, welche Massnahme verhältnismässig ist.

Wer muss in der Schweiz einen ASA-Spezialisten beiziehen?

Pflicht haben alle Betriebe mit besonderen Gefährdungen — unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Ab 10 Mitarbeitenden mit besonderen Gefährdungen gilt die volle EKAS-6508-Dokumentationspflicht; ab 50 Mitarbeitenden ohne besondere Gefährdungen ist der Beizug freiwillig, aber empfohlen.

Was zählt als besondere Gefährdung nach EKAS 6508?

Insbesondere Arbeiten mit gefährlichen Chemikalien, biologische Expositionen, Brand- und Explosionsgefahren, Lärm über 85 dB(A), Vibrationen, Strahlung, Absturzgefahr ab zwei Metern und psychische Belastung in besonderen Konstellationen. Ein Suva-Nettoprämiensatz ab 0.5 % gilt als Indiz.

Wie oft muss eine Risikobeurteilung aktualisiert werden?

Bei jeder relevanten Veränderung: neue Maschine, neuer Stoff, Umzug, organisatorische Umstellung, Unfall oder Beinahe-Unfall. Empfohlen ist eine vollständige Überprüfung mindestens alle drei Jahre, in Hochrisikobereichen jährlich.

Was kostet eine externe ASA-Beratung in der Schweiz?

Zertifizierte ASA-Spezialisten rechnen 2025/26 typischerweise zwischen CHF 1500 und 2500 pro Auditeinheit pro Tag ab. Für einen KMU-Erstaufbau mit rund 15 Mitarbeitenden ist mit zwei bis vier Audittagen plus ein bis zwei Tagen Dokumentation zu rechnen — also grob CHF 6000 bis 18000 im ersten Jahr.

Quellen

Für Anschluss-Themen siehe unsere weitere Beitragsübersicht — als nächstes folgen ASA-Beizug-Pflicht für KMU und Sicherheitsdatenblatt-Pflichten 2026. Wer hinter der Redaktion steht, steht im Impressum; wie wir mit Ihren Daten umgehen, im Datenschutz sowie auf der Startseite.