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Gefahrstoffverzeichnis Schweiz: Vorlage, Spalten, Lagerklassen

· 8 Min Lesezeit

Tabellarisches Gefahrstoffverzeichnis mit GHS-Piktogrammen und Lagerklassen — Schweizer KMU-Vorlage

Ein Gefahrstoffverzeichnis ist in der Schweiz Pflicht für jeden Betrieb, der gefährliche Stoffe oder Gemische beruflich verwendet — das schreibt Artikel 25 der Chemikalienverordnung (ChemV) im Rahmen der Selbstkontrolle vor. In der Praxis scheitert Compliance selten an der Pflichtfrage und meistens an der Struktur des Verzeichnisses: zu wenige Spalten, keine Lagerklassen, keine Revisionshistorie. Wir liefern eine 15-Spalten-Vorlage, die Lagerklassen-Matrix mit Beispielstoffen und einen Revisions-Workflow, der bei der nächsten Suva-Kontrolle nicht durchfällt.

Schnell-Antwort: Pflicht ist das Gefahrstoffverzeichnis nach ChemV Art. 25 + ArGV 3 Art. 7 für jeden Betrieb mit gefährlichen Stoffen. Mindestinhalt: Bezeichnung, CAS, GHS-Einstufung, H-/P-Sätze, Lieferant, Lagerort, Menge, Lagerklasse, SDS-Datum, Verwendung. Excel ist zulässig bis rund 50 Stoffe; danach lohnt Spezialsoftware. Aktualisierung bei jeder Bestandsänderung, vollständige Revision jährlich.

In diesem Artikel

Rechtsgrundlage und Geltungsbereich

Drei Vorschriften verlangen ein Verzeichnis:

Geltungsbereich: alle als gefährlich eingestuften Stoffe und Gemische nach ChemV, sowie Stoffe mit einem Arbeitsplatzgrenzwert nach Suva-MAK-Liste — auch wenn sie als Gemisch unter den Schwellen einer formalen Einstufung bleiben. Häufig unterschätzt: Treibstoffe, Schmieröle, Reinigungsmittel und Klebstoffe sind in der Mehrzahl der Fälle einstufungspflichtig.

Die 15 Pflichtspalten — mit Beispielzeile

Die folgende Spaltenmatrix erfüllt die ChemV-Anforderungen und ist gleichzeitig schlank genug, dass ein KMU sie pflegen kann. Pflichtfelder fett, empfohlene Felder normal.

#SpalteDatentypBeispiel
1Stoffname / HandelsnameTextAceton 99,5 %
2Synonyme / CAS-NrText67-64-1
3EG-Nr (falls vorhanden)Text200-662-2
4Lieferant / HerstellerTextFirma X AG, Basel
5GHS-PiktogrammeListeGHS02, GHS07
6Gefahren-/Sicherheits-Sätze (H/P)ListeH225, H319, H336
7Lagerklasse (VCI)Wert 1-13LK 3 (entzündbare Flüssigkeiten)
8LagerortTextWerkstatt Süd, Schrank A2
9Maximale LagermengeZahl + Einheit25 L
10AggregatzustandAuswahlflüssig
11Verwendung im BetriebTextEntfettung Werkstücke
12Persönliche SchutzausrüstungTextNitrilhandschuhe, Schutzbrille, Atemschutz A2
13SDS-Datum / -VersionDatum + Version2025-09-12 / Rev. 4
14AnmerkungenTextnur für Erwachsene > 18 J.
15Revisionsdatum VerzeichnisDatum2026-05-12

Wer Excel verwendet, sperrt die Spalten 1, 2, 4, 5, 6 als Dropdown gegen Tippfehler ab und hinterlegt die Lagerklassen aus Spalte 7 mit einer Datenüberprüfung. Eine Sortierung nach Spalte 8 (Lagerort) macht die Kontrolle vor Ort effizient.

Lagerklassen-Matrix mit Beispielstoffen

Lagerklassen verhindern gefährliche Reaktionen durch Zusammenlagerung. In der Schweiz wird das VCI-Konzept angewendet:

LKBezeichnungBeispielstoffeZusammenlagerverbot mit
1Explosive StoffeSchwarzpulver, organische Peroxide Klasse Aalle übrigen
2AVerdichtete GaseAcetylen, Wasserstoff (Flaschen)LK 3, 4.1A, 5.1A
2BVerflüssigte GasePropan, Butan (Flaschen)LK 3, 4.1A, 5.1A
3Entzündbare FlüssigkeitenAceton, Benzin, EthanolLK 5.1, LK 8
4.1ASelbstzersetzliche Stoffebestimmte CellulosenitrateLK 1, LK 5
4.1BEntzündbare Feststofferote Phosphor-MischungenLK 5
4.2Selbstentzündliche Stoffeweisser PhosphorLK 5, LK 8
4.3Mit Wasser entzündliche StoffeNatrium, CalciumWasser-Lagern verbieten
5.1AStark oxidierende StoffeWasserstoffperoxid > 60 %, KaliumpermanganatLK 3, LK 4
5.1BOxidierende StoffeNatriumhypochlorit-LösungenLK 3, LK 8
6.1ASehr giftige StoffeCyanide, As-VerbindungenLK 5, Lebensmittel
6.1BGiftige / gesundheitsschädlicheMethanol, SchwermetallsalzeLK 5
8ABrennbare ätzende StoffeAmeisensäure 100 %, FormaldehydlösungenLK 5
8BNicht brennbare ätzendekonz. Schwefelsäure, NatronlaugeLK 3, Säuren ↔ Laugen
10-13Sonstige Flüssigkeiten / FeststoffeSchmieröle, inerte Stäubemeist unbeschränkt

Praxis-Regel: Säuren niemals mit Laugen, Brennbares niemals mit Oxidationsmitteln, und Gasflaschen separat vom Restbestand. Ein Auffangsystem pro Lagerklasse — bei mehreren Klassen pro Raum gelten die strengsten Anforderungen.

Excel-Vorlage oder Gefahrstoffsoftware

Die Entscheidung hängt von Bestand und Wechselrate ab, nicht von der Betriebsgrösse.

Wer mit Excel startet, sollte von Anfang an eine versionierte Speicherung im Filesystem oder im Sharepoint nutzen — nicht «Gefahrstoffliste_v3_endgültig_final.xlsx». Eine OneDrive- oder Nextcloud-Versionshistorie reicht in den meisten Audits als Revisionsnachweis aus.

Revisions-Workflow — wer macht was wann

Ein Verzeichnis ohne Workflow veraltet binnen sechs Monaten. Wir empfehlen:

  1. Trigger «Einkauf» — bei jedem neuen Stoffbezug meldet der Einkauf die Stoffdaten an die Sicherheitsfachperson. Vor der Erstanwendung wird der Stoff im Verzeichnis aufgenommen.
  2. Trigger «SDS-Update» — der Lieferant informiert über eine SDS-Revision (Pflicht nach Anhang 2 ChemV). Die SiFa prüft, ob Einstufung, H-/P-Sätze oder Schutzmassnahmen geändert wurden, und aktualisiert das Verzeichnis.
  3. Trigger «Lager-Inventur» — halbjährliche oder jährliche Inventur (üblicherweise Q4) gleicht physischen Bestand mit Verzeichnis ab. Differenzen werden bereinigt.
  4. Trigger «Audit» — vor jeder externen Auditierung (Suva, ISO 14001/45001) komplette Sichtung mit zweitem Augenpaar.
  5. Trigger «Mitarbeiterwechsel» — neue Mitarbeitende erhalten das Verzeichnis im Onboarding zusammen mit der Instruktion nach ArGV 3 Art. 5.

Jeder Trigger wird im Verzeichnis als Spalte 15 (Revisionsdatum) plus optional in einer Änderungshistorie protokolliert. Das ist der Nachweis, der Suva-Kontrollen befriedigt.

Häufige Fehler bei der Kontrolle

Aus Auditprotokollen Schweizer KMU 2024/25:

Ein gepflegtes Verzeichnis ist ein Sicherheitsinstrument, nicht nur ein Compliance-Dokument — und es spart bei Kontrollen Zeit, weil es die Antwort auf «wo ist was, in welcher Menge, mit welchen Schutzmassnahmen?» in zwei Klicks liefert.

Häufige Fragen

Was muss ein Gefahrstoffverzeichnis in der Schweiz enthalten?

Pflichtinhalte sind Stoffbezeichnung, CAS- bzw. Produktnummer, GHS-Einstufung, H- und P-Sätze, Lieferant, Lagerort, Lagermenge, Lagerklasse, SDS-Datum sowie Verwendungsbereich. ChemV Art. 25 verlangt diese Angaben als Teil der Selbstkontrolle; ArGV 3 Art. 7 ergänzt die Pflicht zur Verfügbarkeit am Arbeitsplatz.

Reicht eine Excel-Tabelle als Gefahrstoffverzeichnis?

Ja, sofern die Tabelle alle Pflichtfelder vollständig führt, am Arbeitsplatz zugänglich ist und nachweisbar aktuell gehalten wird. Für KMU bis rund 50 gefährliche Stoffe ist Excel praxistauglich. Ab grösseren Beständen, mehreren Standorten oder häufigen Wechseln lohnt sich eine spezialisierte Gefahrstoffsoftware mit SDS-Anbindung.

Welche Stoffe müssen ins Gefahrstoffverzeichnis?

Alle als gefährlich eingestuften Stoffe und Gemische im Sinne der ChemV, plus Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert (Suva MAK-/BAT-Liste). Nicht erforderlich sind Lebensmittel, Arzneimittel und kosmetische Mittel im jeweiligen Verwendungskontext. Treibstoffe, Schmierstoffe und Reinigungsmittel werden häufig vergessen, sind aber meist gefährlich eingestuft und damit pflichtig.

Wie oft muss das Gefahrstoffverzeichnis aktualisiert werden?

Jede Änderung des Bestandes löst eine Aktualisierungspflicht aus: neuer Stoff, neuer Lagerort, geändertes SDS, Wegfall eines Stoffes. Eine vollständige Revision empfehlen wir mindestens jährlich, in Hochrisikobetrieben halbjährlich. Bei Suva-Kontrolle prüfen die Inspektoren das Revisionsdatum als ersten Indikator.

Was sind die Lagerklassen für Chemikalien in der Schweiz?

Die Schweiz folgt dem Lagerklassen-Konzept der VCI-Konzeption (LK 1 explosiv bis LK 13 nicht brennbare Feststoffe). Lagerklassen steuern, welche Stoffe nebeneinander gelagert werden dürfen — eine Lagerklassen-Matrix verhindert gefährliche Kombinationen wie Säure und Lauge im selben Auffangraum. Der Eintrag im Verzeichnis ist Pflicht, sobald eine relevante Menge gelagert wird.

Wer im Betrieb ist für das Gefahrstoffverzeichnis verantwortlich?

Verantwortlich ist die Geschäftsleitung — sie kann die operative Führung delegieren, üblich an die Sicherheitsfachperson (SiFa), die Werkstattleitung oder einen Gefahrstoffbeauftragten. Die Delegation muss schriftlich erfolgen, die Verantwortlichkeit bleibt bei der Geschäftsleitung. Bei einem Unfall haftet sie persönlich, wenn die Delegation nicht nachweisbar dokumentiert ist.

Quellen

Wer das Verzeichnis aufbaut, sollte die zugehörigen Sicherheitsdatenblatt-Pflichten 2026 gleich mitabhandeln — beide Dokumente bilden zusammen die Schweizer Selbstkontrolle.